- Gebäudebrand - vier FA verletzt

Mönchengladbach (NRW). Beim Brand eines Wohn- und Geschäftshauses hatten sich vier Atemschutzgeräteträger in zwei unabhängigen Trupps Verbrennungen zugezogen. Das Objekt verfügte nur über Holzbalkendecken und Holztreppenräume.

Der erste Angriffstrupp drang zur Brandbekämpfung wenige Meter in eine Wohnung im ersten Obergeschoss vor. Das Geschoss war vollständig verraucht. Beide Geräteträger bewegten sich unmittelbar am Boden. Der Strahlrohrführer (Hohlstrahlrohr) versuchte, mit Sprühstrahlstößen den Rauch in Richtung Decke zu kühlen. Einige Zeit später hatten beide Geräteträger schlagartig schmerzhafte Hitzeempfindungen an verschiedenen Körperstellen. Sie konnten das Gebäude schnell und selbstständig verlassen und wurden von eigenem Personal sofort behandelt. Sie zogen sich Verbrennungen zweiten Grades an den Handgelenken, den Fingern, an den Knien sowie am Hals zu. An diesen Stellen hatte die Schutzkleidung der Kollegen noch Schwächen (keine Daumenschlaufen an Überjacken, ein Kollegen mit ungeeigneten Handschuhen, einlagige Flammschutzhauben mit zu kleinem “Latz“, einlagige Überhosen ohne Flammschutz). Als Ursache kommt Wasserdampf nicht in Frage. Vermutet wird, dass sich Rauchgase aus der Holzbalkendecke in kleineren Mengen entzündet hatten (Brand auch in den Räumen unterhalb).

Der zweite Trupp drang im zweiten Obergeschoss über eine vierteilige Steckleiter auf der Rückseite von außen in einen vom Brand noch nicht betroffenen Raum ein, um den Brand im angrenzenden Treppenraum zu bekämpfen. Er musste die Tür zum Treppenraum gewaltsam öffnen, worauf sich der Brand innerhalb von etwa zwei Minuten auf den Raum ausdehnte. Der Angriffstrupp bekämpfte den Brand nicht, sondern entschied sich zur Flucht über die Steckleiter. Dabei zog sich ein Kollege eine Schnittverletzung an einem nicht vollständig von Glasscherben gesäuberten Fensterrahmen zu. Die Geräteträger zogen sich Verbrennungen ersten und zweiten Grades am Handrücken, an der Schulter und an der Wange zu. Der Brand wurde noch während der Flucht von außen mit einem C-Rohr bekämpft. Ein Rettungstrupp stand ständig bereit. Das C-Rohr von außen war jedoch nur zufällig an Ort und Stelle. Mängel an der Schutzkleidung bestanden wie beim 1. Trupp.

Konsequenzen

Nachträgliches Ausrüsten der Überjacken mit Daumenschlaufen, Neubeschaffungen nur mit Daumenschlaufen, Neubeschaffungen von Flammschutzhauben nur zweilagig und mit langem “Latz“, Überhosen mit Flammschutz für alle Geräteträger. Bei den Handschuhen wurde noch kein befriedigendes Modell gefunden.

Der Sicherungstrupp hat bei einer Brandbekämpfung immer Wasser am Rohr.

Quelle: Feuerwehr Mönchengladbach, 37-E1, H. Stein